
Mit Gesamtschuldnerausgleich wird der nach einer Scheidung vorzunehmende Innenausgleich zwischen den geschiedenen Ehegatten für während der Ehezeit begründete Gesamtschulden bezeichnet. Im Regelfall wird der Ausgleich entsprechend § 426 Abs. 2 BGB hälftig durchgeführt. Davon ist aber abzuweichen, wenn eine Gesamtschuld z.B. nur im Interesse e...
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